Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Non-Disclosure Agreement für Geschäftskunden
Stand: Januar 2026
Hinweis: Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird automatisch Bestandteil des Vertrags für gewerbliche Kunden (B2B), Kanzleien und Unternehmen.
§ 1 Vertragsparteien
Diese Geheimhaltungsvereinbarung (nachfolgend "NDA") wird geschlossen zwischen:
- Home Invest & Management GmbH
(Betreiberin von domulex.ai, nachfolgend "Anbieter") - Dem gewerblichen Kunden
(wie im Bestellprozess angegeben, nachfolgend "Kunde")
gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
§ 2 Gegenstand der Vereinbarung
(1) Diese NDA regelt den Umgang mit vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Nutzung der Plattform domulex.ai zwischen den Parteien ausgetauscht werden.
(2) Die Vereinbarung gilt gegenseitig: Beide Parteien können sowohl Offenleger als auch Empfänger vertraulicher Informationen sein.
§ 3 Definition vertraulicher Informationen
(1) "Vertrauliche Informationen" umfassen alle Informationen, unabhängig von ihrer Form (schriftlich, mündlich, elektronisch), die:
- Als "vertraulich" oder "geheim" gekennzeichnet sind, oder
- Ihrer Natur nach als vertraulich zu betrachten sind, oder
- Im geschäftlichen Kontext üblicherweise als vertraulich gelten
(2) Zu den vertraulichen Informationen zählen insbesondere:
Seitens des Kunden:
- Mandantendaten und -akten (bei Rechtsanwälten)
- Hochgeladene Verträge (Miet-, Kauf-, Gewerbemietverträge)
- Interne Geschäftsdokumente
- Korrespondenz und Schriftsätze
- Finanzielle Informationen
- Strategische Geschäftsinformationen
Seitens des Anbieters:
- Technische Implementierungsdetails der Plattform
- Proprietäre Algorithmen und KI-Modelle
- Geschäftsstrategien und Roadmaps
- Nicht-öffentliche Preis- und Konditionsmodelle
§ 4 Ausnahmen von der Vertraulichkeit
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- Zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren
- Nach der Offenlegung ohne Verschulden des Empfängers öffentlich wurden
- Dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren
- Von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden
- Unabhängig vom Empfänger entwickelt wurden
- Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen
§ 5 Pflichten der Parteien
(1) Jede Partei verpflichtet sich:
- Vertrauliche Informationen streng geheim zu halten
- Diese nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden
- Diese nicht an Dritte weiterzugeben ohne vorherige schriftliche Zustimmung
- Angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen (mindestens wie für eigene vertrauliche Informationen)
- Den Zugang auf Mitarbeiter zu beschränken, die diese Informationen für ihre Tätigkeit benötigen
(2) Der Anbieter verpflichtet sich zusätzlich:
- Hochgeladene Dokumente nicht für Trainingszwecke der KI zu verwenden
- Mandantendaten streng von anderen Kundendaten zu trennen
- Inhalte von Anfragen nicht an andere Kunden oder Dritte weiterzugeben
- Keine Analyse oder Auswertung von Kundendaten zu kommerziellen Zwecken durchzuführen
§ 6 Zulässige Offenlegung
(1) Die Weitergabe an folgende Personen ist unter Wahrung der Geheimhaltungspflicht gestattet:
- Mitarbeiter, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind
- Beauftragte Dienstleister mit entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarungen
- Rechtliche und steuerliche Berater unter Berufsgeheimnis
(2) Bei gesetzlich zwingender Offenlegung (z.B. Gerichtsbeschluss, behördliche Anordnung) ist die andere Partei unverzüglich zu informieren, soweit rechtlich zulässig.
§ 7 Technische Schutzmaßnahmen des Anbieters
Zum Schutz vertraulicher Informationen hat der Anbieter folgende Maßnahmen implementiert:
- Verschlüsselung: TLS 1.3 für Übertragung, AES-256 für Speicherung
- Zugriffskontrolle: Rollenbasiert, Multi-Faktor-Authentifizierung
- Logging: Vollständige Audit-Protokolle aller Zugriffe
- Serverstandort: Ausschließlich in Deutschland (Frankfurt am Main)
- Zero Data Retention: Bei KI-Verarbeitung keine dauerhafte Speicherung durch Google
- Regelmäßige Sicherheitsaudits: Penetrationstests und Schwachstellenanalysen
§ 8 Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB)
(1) Für Kunden, die Berufsgeheimnisträger gemäß § 203 StGB sind (insbesondere Rechtsanwälte), gelten besondere Schutzmaßnahmen.
(2) Der Anbieter ist sich der besonderen Vertraulichkeitsanforderungen bewusst und handelt als "sonstige mitwirkende Person" im Sinne des § 203 Abs. 3 StGB.
(3) Alle Mitarbeiter des Anbieters mit Zugang zu Mandantendaten sind gesondert zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 9 Rückgabe und Löschung
(1) Auf Verlangen oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung sind vertrauliche Informationen:
- Zurückzugeben (in elektronischer Form) oder
- Unwiderruflich zu löschen
(2) Die Löschung ist schriftlich zu bestätigen.
(3) Ausnahmen gelten für gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Backup-Systeme mit automatischer Löschung.
§ 10 Dauer der Vereinbarung
(1) Diese NDA tritt mit Vertragsabschluss (Buchung eines Tarifs) in Kraft.
(2) Die Geheimhaltungspflichten bestehen:
- Während der gesamten Vertragslaufzeit
- Nach Vertragsende: 5 Jahre für allgemeine Geschäftsinformationen
- Unbefristet für Mandantengeheimnisse und besonders sensible Daten
§ 11 Vertragsstrafe
(1) Bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungspflichten kann die geschädigte Partei eine Vertragsstrafe verlangen:
- Bei einfacher Fahrlässigkeit: bis zu 10.000 €
- Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz: bis zu 50.000 €
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
(3) Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
§ 12 Rechtsbehelfe
(1) Bei drohender oder erfolgter Verletzung dieser Vereinbarung ist die geschädigte Partei berechtigt, Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
(2) Im Fall einer drohenden oder erfolgten Verletzung durch den Anbieter kann der Kunde die sofortige Sperrung und Löschung seiner Daten verlangen.
§ 13 Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen
(1) Bei Kenntnisnahme eines tatsächlichen oder vermuteten Sicherheitsvorfalls, der vertrauliche Informationen betrifft, ist die andere Partei unverzüglich zu informieren.
(2) Die Information muss enthalten:
- Art des Vorfalls
- Betroffene Informationen
- Ergriffene Gegenmaßnahmen
- Kontaktperson für Rückfragen
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser NDA bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Frankfurt am Main.
(5) Diese NDA wird automatisch Bestandteil des Nutzungsvertrags bei Buchung durch gewerbliche Kunden.
🔒 Automatische Geltung für B2B-Kunden
Mit Abschluss eines Tarifs (Starter, Profi oder Lawyer Pro) als gewerblicher Kunde, Freiberufler oder Unternehmen wird diese Geheimhaltungsvereinbarung automatisch Bestandteil des Vertrags. Eine separate Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Die Zustimmung erfolgt im Rahmen des Checkout-Prozesses.
Kontakt
Home Invest & Management GmbH
Rechtsabteilung
E-Mail: legal@domulex.ai