Die neue Grundsteuer ab 2026
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Viele Eigentümer haben erstmals Bescheide nach dem neuen Recht erhalten. Wir erklären, wie die Berechnung funktioniert und was Sie tun können, wenn der Bescheid fehlerhaft ist.
So berechnet sich die neue Grundsteuer
Die Grundsteuer berechnet sich nach folgender Formel:
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer
1. Der Grundsteuerwert
Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert Ihres Grundstücks. Dabei werden berücksichtigt:
- Bodenrichtwert
- Grundstücksfläche
- Gebäudeart und Nutzung
- Wohnfläche
- Baujahr
2. Die Steuermesszahl
Die Steuermesszahl beträgt:
- Wohngrundstücke: 0,31 ‰
- Gewerbegrundstücke: 0,34 ‰
3. Der Hebesatz
Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest. Er variiert stark:
- Ländliche Gebiete: oft 300-400%
- Städte: meist 400-600%
- Großstädte: teilweise über 800%
Beispielrechnung
Ein Einfamilienhaus in Frankfurt am Main:
- Grundsteuerwert: 250.000 €
- Steuermesszahl: 0,31 ‰ = 0,00031
- Hebesatz Frankfurt: 500%
Rechnung: 250.000 € × 0,00031 × 500% = 387,50 € pro Jahr
Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid (Finanzamt)
- Frist: 1 Monat nach Bekanntgabe
- Wichtig: Hier werden die Grundlagen festgelegt
Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid (Gemeinde)
- Nur sinnvoll bei Rechenfehlern
- Nicht bei Streit über den Grundsteuerwert
Häufige Fehler in Bescheiden
- Falsche Wohnfläche
- Falsches Baujahr
- Fehlerhafte Bodenrichtwerte
- Nicht berücksichtigte Abschläge
Umlegung auf Mieter
Die Grundsteuer kann weiterhin als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr. 1 BetrKV). Allerdings:
- Nur tatsächlich gezahlte Beträge
- Bei Betriebskosten-Vorauszahlungen: Anpassung erforderlich
- Jahresabrechnung muss die neue Grundsteuer ausweisen
Rechtsquellen & weiterführende Links
- Grundsteuergesetz (GrStG)
- Bewertungsgesetz (BewG)
- § 2 Nr. 1 BetrKV - Umlagefähigkeit
- Grundsteuer-Reform Portal
- BORIS - Bodenrichtwerte
Stand: Januar 2026. Regionale Unterschiede möglich.

